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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 3 K 24/12 EFG 2013 S. 378 Nr. 5

Gesetze: BetrAVG § 1 Abs. 1 S. 1BetrAVG § 1 Abs. 2 Nr. 3BetrAVG § 1b Abs. 2 S. 1 HS 1ErbStG § 3 Abs. 1 Nr. 4GG Art. 2 GG Art. 20 Abs. 3

Erbschaft- und Schenkungsteuer: Betriebliche Altersversorgung für Lebenspartner

Leitsatz

1. Leistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung, hier Direktversicherung, an einen vertraglich bezugsberechtigten Lebenspartner als Hinterbliebenen sind nicht als Erwerb von Todes wegen steuerbar; die Versorgungsleistungen stammen wirtschaftlich aus dem Vermögen des Arbeitgebers oder aus dem dienst- bzw. arbeitsvertraglichen Deckungsverhältnis.

2. Für den Fall der Leistung aufgrund des vereinbarten Bezugsrechts ist die daneben geregelte Vererblichkeit erbschaftsteuerlich zumindest bei Altverträgen vor 2000 unschädlich.

Fundstelle(n):
EFG 2013 S. 378 Nr. 5
ErbStB 2013 S. 75 Nr. 3
KÖSDI 2013 S. 18365 Nr. 5
NWB-EV 2013 S. 146 Nr. 5
StBW 2013 S. 105 Nr. 3
UVR 2013 S. 109 Nr. 4
QAAAE-27363

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