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BGH Beschluss v. - III ZR 282/11

Gesetze: § 23 ZPO

Besonderer Gerichtsstand des Vermögens: Hinreichender Inlandsbezug bei einem Rechtsstreit eines deutschen Klägers gegen eine internationale Ratingagentur wegen des Erwerbs von Zertifikaten von der niederländischen Tochtergesellschaft einer insolventen us-amerikanischen Muttergesellschaft

Leitsatz

Als hinreichender Inlandsbezug für die Anwendung des § 23 ZPO ist der Wohnsitz des Klägers in Deutschland anzusehen (im Anschluss an das Senatsurteil vom , III ZR 150/87, NJW 1989, 1431).

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
AG 2013 S. 131 Nr. 4
NJW 2013 S. 386 Nr. 6
NJW 2013 S. 8 Nr. 5
RIW 2013 S. 169 Nr. 3
ZIP 2013 S. 239 Nr. 5
ZIP 2013 S. 5 Nr. 4
PAAAE-27479

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