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LSG Hessen Urteil v. - L 4 KA 64/11

Die Beteiligten streiten über die Festsetzung einer Honorarberichtigung aufgrund einer zeitbezogenen Plausibilitätsprüfung der Honorarabrechnungen für die Quartale IV/05 bis I/07 in Höhe von insgesamt 9.844,26 EUR netto.

Fundstelle(n):
QAAAE-27564

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