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BAG Urteil v. - 2 AZR 694/11

Gesetze: § 241 Abs 2 BGB, § 280 Abs 1 BGB, § 626 Abs 1 BGB, § 1 Abs 2 S 1 Alt 2 KSchG, § 9 Abs 2 KSchG, § 10 KSchG, § 138 Abs 3 ZPO, § 619a BGB, § 812 Abs 1 BGB, § 823 Abs 2 BGB, § 826 BGB

Kündigung wegen des Verdachts der Bestechung

Leitsatz

Für die Auflösung eines Arbeitsverhältnisses nach §§ 9, 10 KSchG ist nach § 9 Abs. 2 KSchG der Zeitpunkt festzusetzen, zu dem die objektiv zutreffende Kündigungsfrist geendet hätte. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber sie nicht eingehalten und der Arbeitnehmer dies im Rechtsstreit nicht gerügt hat.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2013 S. 307 Nr. 6
BB 2013 S. 827 Nr. 14
DB 2013 S. 239 Nr. 5
DB 2013 S. 8 Nr. 5
NJW 2013 S. 635 Nr. 9
LAAAE-27813

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