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BGH Urteil v. - I ZR 199/10

Gesetze: § 8 Abs 4 UWG, § 12 Abs 1 S 2 UWG

Wettbewerbsverstöße im Internet-Versandhandel: Rechtsmissbräuchlichkeit der Stellung mehrerer Unterlassungsanträge betreffend kerngleiche Verletzungshandlungen durch den Mitbewerber und/oder zweiter Abmahnung - Unbedenkliche Mehrfachabmahnung

Leitsatz

Unbedenkliche Mehrfachabmahnung

1. Die Stellung mehrerer nahezu identischer Unterlassungsanträge, die sich auf kerngleiche Verletzungshandlungen beziehen und ohne inhaltliche Erweiterung des begehrten Verbotsumfangs zu einer Vervielfachung des Streitwerts führen, kann ein Indiz für einen Rechtsmissbrauch sein.

2. Hat der Gläubiger den Schuldner bereits auf die Möglichkeit der Streitbeilegung durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung hingewiesen, ist eine zweite Abmahnung wegen desselben oder eines kerngleichen Wettbewerbsverstoßes nicht im Sinne von § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG berechtigt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
DB 2013 S. 8 Nr. 5
NJW-RR 2013 S. 369 Nr. 6
KAAAE-27822

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