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BGH Urteil v. - VIII ZR 74/12

Gesetze: § 536c Abs 2 S 1 BGB

Wohnraummiete: Darlegungs- und Beweislast des Vermieters für ein Verletzung der Mängelanzeigepflicht durch den Mieter

Leitsatz

Im Rahmen eines Schadensersatzanspruches nach § 536c Abs. 2 Satz 1 BGB trägt der Vermieter die Darlegungs- und Beweislast für die Verletzung der den Mieter treffenden Anzeigepflicht (im Anschluss an , NJW 1987, 1072; Abgrenzung zu , NJW-RR 2002, 515).

Tatbestand

Fundstelle(n):
NJW 2013 S. 1299 Nr. 18
NJW 2013 S. 6 Nr. 6
MAAAE-27843

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