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BGH Urteil v. - IX ZR 1/12

Gesetze: § 307 Abs 1 BGB, § 130 InsO, § 131 InsO

Insolvenzanfechtung von Zahlungen eines insolventen Kraftfahrzeughändlers: Inhaltskontrolle für eine Formularklausel über die Händlereinkaufsfinanzierung mittels eines durch Lastschriftabzug zu tilgenden Bankdarlehens; kongruente Deckung bei Erteilung eines Abbuchungsauftrags zur Begleichung unternehmensbezogener Verbindlichkeiten

Leitsatz

1. Die klauselmäßige Vereinbarung, Darlehen einer inländischen Bank zur Händlereinkaufsfinanzierung durch Lastschrifteinzug im Abbuchungsauftragsverfahren zu tilgen, ist wirksam (Abgrenzung zu BGH, , VIII ZR 96/07, WM 2010, 277).

2. Erteilt ein dazu nicht verpflichteter Unternehmer seiner Bank zur Begleichung unternehmensbezogener Verbindlichkeiten einen Abbuchungsauftrag zugunsten bestimmter Gläubiger, so führt diese Zahlungsweise als im unternehmerischen Geschäftsverkehr üblich zu einer Deckung, die ihrer Art nach kongruent ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2013 S. 257 Nr. 6
BB 2013 S. 655 Nr. 12
DB 2013 S. 228 Nr. 5
DB 2013 S. 6 Nr. 5
DStR 2013 S. 13 Nr. 13
NJW-RR 2013 S. 950 Nr. 15
WM 2013 S. 213 Nr. 5
ZIP 2013 S. 324 Nr. 7
SAAAE-27867

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