Rückabwicklung der Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds: Absetzungen für Abnutzung als steuerpflichtige Einnahmen
Leitsatz
Bei der Rückabwicklung einer Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds sind Erstattungsbeträge, die Werbungskosten ersetzen, im Jahr ihres Zuflusses steuerpflichtige Einnahmen der Einkunftsart, bei der die Aufwendungen vorher als Werbungskosten abgezogen worden sind. Das gilt auch für die aus den Anschaffungskosten hergeleiteten Absetzungen für Abnutzung (AfA).
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BB 2013 S. 257 Nr. 6 BFH/NV 2013 S. 687 Nr. 4 DB 2013 S. 230 Nr. 5 DB 2013 S. 8 Nr. 5 DStR 2013 S. 317 Nr. 7 NJW-RR 2013 S. 611 Nr. 10 WM 2013 S. 211 Nr. 5 ZIP 2013 S. 311 Nr. 7 ZIP 2013 S. 5 Nr. 6 DAAAE-27872