Kostenfestsetzung in Patentnichtigkeitsverfahren: Rechtsbeschwerde gegen Beschlüsse des Patentgerichts zur Entscheidung über eine Erinnerung gegen die Kostenfestsetzung; zweckentsprechende Zuziehung eines Rechtsanwalts neben einem Patentanwalt - Doppelvertretung im Nichtigkeitsverfahren
Leitsatz
Doppelvertretung im Nichtigkeitsverfahren
1. Im Patentnichtigkeitsverfahren unterliegen Beschlüsse des Patentgerichts, mit denen über eine Erinnerung gegen die Kostenfestsetzung entschieden wird, der Rechtsbeschwerde gemäß § 574 Abs. 1 Nr. 2 ZPO.
2. § 143 Abs. 3 PatG ist im Nichtigkeitsverfahren nicht entsprechend anwendbar.
3. Die Zuziehung eines Rechtsanwalts neben einem Patentanwalt ist typischerweise als zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig im Sinne von § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO anzusehen, wenn zeitgleich mit dem Nichtigkeitsverfahren ein das Streitpatent betreffender Verletzungsrechtsstreit anhängig ist, an dem die betreffende Partei oder ein mit ihr wirtschaftlich verbundener Dritter beteiligt ist.