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BGH Beschluss v. - IX ZB 19/10

Gesetze: § 21 Abs 2 S 1 Nr 1 InsO, § 64 Abs 3 S 1 InsO

Vergütungsfestsetzung für den vorläufigen Insolvenzverwalter: Beschwerdebefugnis eines Dritten nach freiwilliger Übernahme von Insolvenzverfahrenskosten

Leitsatz

Hat sich ein Dritter für den Fall (partieller) Masseunzulänglichkeit gegenüber der Masse verpflichtet, für die Kosten des Insolvenzverfahrens (anteilig) einzustehen, ist er hinsichtlich der Festsetzung der Vergütung des (vorläufigen) Insolvenzverwalters beschwerdebefugt.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DB 2013 S. 6 Nr. 5
DStR 2013 S. 709 Nr. 14
WM 2013 S. 227 Nr. 5
ZIP 2013 S. 226 Nr. 5
ZIP 2013 S. 5 Nr. 4
UAAAE-27888

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