Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Zweipersonenhaushalt in Kiel - keine pauschale Erhöhung der Wohnflächengrenze für Alleinerziehende nach wohnraumförderungsrechtlichen Sonderregelungen - Zumutbarkeit der Kostensenkung - Angemessenheit der kalten Betriebskosten
Leitsatz
1. Wohnraumförderungsrechtliche Sonderregelungen, die auf persönliche Lebensverhältnisse des Hilfebedürftigen Bezug nehmen (hier: Alleinerziehung), sind bei Bestimmung der Wohnflächen als Teil der Ermittlung einer abstrakt angemessenen Referenzmiete im Vergleichsraum nicht zu berücksichtigen.
2. Umstände, die eine besondere Bindung an das nähere soziale Umfeld begründen, können die Obliegenheiten der Leistungsempfänger einschränken, die Kosten der Unterkunft zu senken.