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BVerwG Urteil v. - 7 C 1/12

Gesetze: § 1 S 1 BRHG 1985, § 2 Abs 2 BRHG 1985, § 3 Abs 4 BRHG 1985, Art 114 Abs 2 GG, § 1 Abs 1 IFG, § 1 Abs 3 IFG, § 3 Nr 1 Buchst e IFG, § 4 Abs 1 PresseG NW

Informationszugang; Auskunftspflicht des Bundesrechnungshofs; Einsicht in Prüfungsunterlagen

Leitsatz

1. Der Bundesrechnungshof ist auch hinsichtlich seiner Prüfungstätigkeit anspruchsverpflichtete Behörde im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 1 IFG.

2. Der Anspruch auf Informationszugang nach § 1 Abs. 1 IFG wird von presserechtlichen Auskunftsansprüchen nicht verdrängt.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
TAAAE-27913

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