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BFH Urteil v. - XI R 36/11

Gesetze: EStG § 32 Abs. 4 Satz 2, EStG § 63 Abs. 1 Satz 2, EStG § 2 Abs. 2, BGB § 1610 Abs. 2, GG Art. 3 Abs. 1

Freiwillige Beiträge zu einer Lebensversicherung und zu einer privaten Rentenversicherung eines nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherten Kindes bei der Ermittlung des Jahresgrenzbetrags nicht abziehbar

Leitsatz

1. Beiträge eines nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherten Kindes zu Lebensversicherungen und privaten Rentenversicherungen sind bei der Ermittlung der kindergeldschädlichen Einkünfte und Bezüge des Kindes i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG nicht abzuziehen.
2. Die Einbeziehung zur Lebens- und privaten Rentenversicherung entrichteter Beiträge in die Bemessungsgröße für den Jahresgrenzbetrag i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG verstößt nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2013 S. 356 Nr. 3
HFR 2013 S. 312 Nr. 4
LAAAE-27998

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