Prüfungsauftrag an ein anderes Finanzamt zur Durchführung einer Außenprüfung im Bereich der Sonderzuständigkeit zulässig
Leitsatz
Ein mit sachlicher Sonderzuständigkeit ausgestattetes Finanzamt kann im Einzelfall ein anderes Finanzamt mit der Durchführung der Außenprüfung im Bereich seiner Sonderzuständigkeit beauftragen. In der Beauftragung nach § 195 Satz 2 AO müssen der zu prüfende Steuerpflichtige und der zeitliche und sachliche Umfang der Prüfung festgelegt werden. Das tätig werdende Finanzamt ist hieran gebunden.
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Fundstelle(n): BFH/NV 2013 S. 344 Nr. 3 StuB-Bilanzreport Nr. 13/2013 S. 515 VAAAE-27999