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BFH Urteil v. - VII R 21/11

Gesetze: TrZG § 1 Abs. 1, TrZG § 3 Abs. 1, TrZG § 4, NATOTrStat Art. 11, NATOTrStatZAbk Art. 65, NATOTrStatZAbk Art. 66, NATOProtG Art. 4

Veräußerung von abgabebegünstigt bezogenen Waren von Mitgliedern des zivilen Gefolges der NATO-Hauptquartiere an Nichtberechtigte

Leitsatz

1. Veräußert ein Mitglied des zivilen Gefolges eines NATO-Hauptquartiers in der Truppenzollgutverwendung befindliche Waren an Nichtberechtigte, entsteht nach § 4 Abs. 1 Satz 1 TrZG eine Abgabenschuld, wie sie bei der Einfuhr der Waren entstünde.
2. Die Abgabenschuld entsteht auch bei Veräußerung an im Ausland ansässige Nichtberechtigte.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 2013 S. 425 Nr. 3
HFR 2013 S. 348 Nr. 4
IStR 2013 S. 7 Nr. 15
TAAAE-28000

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