Einkommensteuer auf die geduldete freiberufliche Tätigkeit des
Insolvenzschuldners keine Masseverbindlichkeit; Verletzung der richterlichen
Sachaufklärungspflicht; Wiederaufnahme eines Verfahrens
Leitsatz
1. Die „echte„ insolvenzrechtliche Freigabe eines
Vermögensgegenstands, der zur Insolvenzmasse gehört hat, verhindert das
Entstehen einer Masseverbindlichkeit i.S. des § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO im
Zusammenhang mit der Nutzung dieses Vermögensgegenstands. 2. Die
Duldung der freiberuflichen Tätigkeit des Insolvenzschuldners oder die bloße
Kenntnis des Insolvenzverwalters von dieser Tätigkeit führt nicht dazu, dass
die Einkommensteuer, die aufgrund dieser Einkünfte entsteht,
Masseverbindlichkeit i.S. des § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO ist. 3. Das
Unterlassen von Erklärungen des Insolvenzverwalters zur Tätigkeit des
Schuldners ist mangels Erklärungspflicht zumindest für Insolvenzverfahren, die
vor dem eröffnet wurden, keine Masseverbindlichkeiten begründende
Verwaltungsmaßnahme i.S. des § 55 Abs. 1 InsO.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2013 S. 411 Nr. 3 StuB-Bilanzreport Nr. 5/2013 S. 199 NAAAE-28002