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BFH Urteil v. - VIII R 47/09

Gesetze: FGO § 76 Abs. 1, FGO § 134, ZPO § 580, InsO § 35 Abs. 2, InsO § 55 Abs. 1 Nr. 1

Einkommensteuer auf die geduldete freiberufliche Tätigkeit des Insolvenzschuldners keine Masseverbindlichkeit; Verletzung der richterlichen Sachaufklärungspflicht; Wiederaufnahme eines Verfahrens

Leitsatz

1. Die „echte„ insolvenzrechtliche Freigabe eines Vermögensgegenstands, der zur Insolvenzmasse gehört hat, verhindert das Entstehen einer Masseverbindlichkeit i.S. des § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO im Zusammenhang mit der Nutzung dieses Vermögensgegenstands.
2. Die Duldung der freiberuflichen Tätigkeit des Insolvenzschuldners oder die bloße Kenntnis des Insolvenzverwalters von dieser Tätigkeit führt nicht dazu, dass die Einkommensteuer, die aufgrund dieser Einkünfte entsteht, Masseverbindlichkeit i.S. des § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO ist.
3. Das Unterlassen von Erklärungen des Insolvenzverwalters zur Tätigkeit des Schuldners ist mangels Erklärungspflicht zumindest für Insolvenzverfahren, die vor dem eröffnet wurden, keine Masseverbindlichkeiten begründende Verwaltungsmaßnahme i.S. des § 55 Abs. 1 InsO.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2013 S. 411 Nr. 3
StuB-Bilanzreport Nr. 5/2013 S. 199
NAAAE-28002

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