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FG München Urteil v. - 3 K 1738/09

Gesetze: UStG § 12 Abs. 2 Nr. 9

Kein ermäßigter Steuersatz für Salzwasser-Schwebebäder

Leitsatz

Der Betrieb von Salzwasser-Schwebebädern (sog. „Floaten” bzw. „Floating”) unterliegt nicht dem ermäßigten Steuersatz, weil nach der gebotenen engen Auslegung damit keine Heilbäder verabreicht werden (wie auch nicht bei Saunabädern), und auch kein Schwimmbad vorliegt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
PAAAE-28785

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