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BGH Urteil v. - II ZR 45/11

Gesetze: § 280 Abs 1 S 2 BGB, § 311 Abs 2 BGB

Prospekthaftung bei geschlossenem Immobilienfonds: Erfordernis der eindeutigen Festlegung des Pflichtenumfangs eines Mietgaranten

Tatbestand

Die Kläger zu 1 und 2 (im Folgenden: Kläger) beteiligten sich im Jahr 1996 über eine Treuhandkommanditistin mit 100.000 DM an der B.   LBB Fonds Sieben (im Folgenden: Fonds). Sie machen gegen die Beklagte als Gründungskommanditistin Ansprüche aus Prospekthaftung im engeren und weiteren Sinne geltend. Die Beklagte begehrt im Wege der Hilfswiderklage die Feststellung, dass sich die Kläger alle Ausschüttungen und Steuervorteile im Zusammenhang mit der Anlage anrechnen lassen müssen. Der Kläger zu 3 hat seine Klage im ersten Rechtszug zurückgenommen.

Fundstelle(n):
IAAAE-28890

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