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BGH Urteil v. - II ZR 82/11

Die Kläger zu 5 und 6 (im Folgenden: Kläger) beteiligten sich im Jahr 1996 über eine Treuhandkommanditistin mit je 100.000 DM an der B. LBB Fonds Sechs (im Folgenden: Fonds). Sie machen gegen die Beklagte als Gründungskommanditistin Ansprüche aus Prospekthaftung im engeren und weiteren Sinne geltend. Der Kläger zu 6 klagt auch aus abgetretenem Recht verschiedener Verwandter. Die Kläger zu 1 bis 4 haben ihre Klagen im ersten Rechtszug zurückgenommen.

Fundstelle(n):
SAAAE-28891

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