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BGH Beschluss v. - IX ZB 263/11

Gesetze: § 36 Abs 1 S 2 InsO, § 292 Abs 1 S 3 InsO, § 850e Nr 2a ZPO, § 7 Abs 3 SGB 2

Restschuldbefreiungsverfahren: Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens bei Bezug von Arbeitseinkommen und Arbeitslosengeld II

Leitsatz

Für die Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens ist Arbeitslosengeld II mit Arbeitseinkommen nicht zusammenzurechnen, wenn der Schuldner nur deshalb Arbeitslosengeld II erhält, weil sein Arbeitseinkommen bei anderen Personen berücksichtigt wird, die mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft leben.

Fundstelle(n):
DB 2013 S. 8 Nr. 6
WM 2013 S. 272 Nr. 6
CAAAE-28892

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