Forderungsprätendentenstreit zwischen der Witwe eines GmbH-Geschäftsführers und einem Insolvenzverwalter auf Freigabe hinterlegter Zahlungsbeträge aus einer zur Sicherung von Pensionansprüchen verpfändeten Lebensversicherung: Bestreiten der Echtheit einer Urkunde mit Nichtwissen; freie Beweiswürdigung hinsichtlich der Echtheit einer Urkunde
Leitsatz
1. Der Gegner des Beweisführers kann die Echtheit einer Urkunde grundsätzlich mit Nichtwissen bestreiten, wenn er an ihrer Errichtung nicht mitgewirkt hat.
2. Ist er Insolvenzverwalter, gilt das nur, wenn er aus den Unterlagen und durch Befragen des Schuldners keine Erkenntnisse über die Echtheit der Urkunde gewinnen kann und seine diesbezüglichen Bemühungen nachvollziehbar darlegt (Anschluss an , NJW-RR 2012, 1004).
3. Erst nachdem alle (Gegen-)Beweise zur Echtheit einer Urkunde erhoben worden sind, darf bei der abschließenden (freien) Beweiswürdigung auch berücksichtigt werden, dass dem Vorbringen des Gegners des Beweisführers nichts zu entnehmen ist, das an der Echtheit der Urkunde zweifeln lässt (RG, , I 252/09, RGZ 72, 290, 292).
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): WM 2013 S. 426 Nr. 9 ZIP 2013 S. 384 Nr. 8 AAAAE-28897