Auflösung einer Publikumsgesellschaft: Formelle Legitimation einer auf eine Mehrheitsklausel gestützten Entscheidung der Gesellschafterversammlung; treupflichtwidrige Ausübung der Mehrheitsmacht; Berücksichtigung einer Ausfallquote bei Festlegung der Höhe der Nachschussforderungen gegen die Gesellschafter
Tatbestand
Die Klägerin, ein geschlossener Immobilienfonds in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, wurde im Jahr 1992 zu dem Zweck gegründet, in B. mehrere Wohnhäuser zu errichten und zu bewirtschaften. Die Beklagten traten der Gesellschaft im Dezember 1992 mit einem Betrag von 769.400 DM zuzüglich Agio bei. Zuletzt betrug ihre Beteiligungsquote 1,2109 %.