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BGH Urteil v. - III ZR 70/12

Gesetze: § 280 Abs 1 BGB

Aufklärungspflichtenverletzung des Anlageberaters oder -vermittlers: Widerlegung der Vermutung der Ursächlichkeit eines Prospektfehlers für die Anlageentscheidung

Tatbestand

Die Klägerin verlangt von dem Beklagten Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung. Auf dessen Empfehlung zeichnete sie im April 2004 eine von einer Treuhandkommanditistin gehaltene Beteiligung an der M.                             AG & Co. KG (künftig: M.   ). Die Klägerin verpflichtete sich, 10.000 € nebst Agio sowie zusätzlich über 15 Jahre hinweg monatliche Raten von 262,50 € zu zahlen. Über das Vermögen der M.   wurde im Jahr 2005 das Insolvenzverfahren eröffnet.

Fundstelle(n):
GAAAE-28911

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