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BGH Beschluss v. - VII ZB 50/11

Gesetze: § 829 ZPO, § 836 ZPO, § 840 ZPO, § 401 BGB

Zwangsvollstreckung: Mitpfändung der Lohnabrechnung bei der Pfändung eines Anspruchs auf Lohnzahlung; Ausspruch der Mitpfändung im Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

Leitsatz

1. Bei der Pfändung eines Anspruchs auf Lohnzahlung stellt der Anspruch auf Erteilung einer Lohnabrechnung einen unselbständigen Nebenanspruch dar, wenn es der Abrechnung bedarf, um den Anspruch auf Lohnzahlung geltend machen zu können. Wenn nicht ausgeschlossen ist, dass dem Schuldner gegen den Drittschuldner derartige Ansprüche auf Lohnabrechnung zustehen, werden diese angeblichen Ansprüche des Schuldners gegen den Drittschuldner (Arbeitgeber) bei einer Lohnpfändung mitgepfändet.

2. In derartigen Fällen der Mitpfändung kann das Vollstreckungsgericht auf Antrag des Gläubigers die Mitpfändung im Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (klarstellend) aussprechen.

Fundstelle(n):
NJW 2013 S. 539 Nr. 8
NJW 2013 S. 8 Nr. 7
WM 2013 S. 271 Nr. 6
ZIP 2013 S. 436 Nr. 9
NAAAE-28926

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