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BGH Urteil v. - IX ZR 28/12

Gesetze: § 129 InsO, § 133 Abs 1 InsO, § 143 Abs 1 InsO, § 166 Abs 1 BGB, § 286 ZPO

Insolvenzanfechtung: Kenntnis des Zahlungsempfängers von der "drohenden Zahlungsunfähigkeit"; Zurechnung des Wissens von Rechtsanwälten

Tatbestand

Die          S.                           AG (künftig: Schuldnerin zu 1) und die G.                            GmbH & Co. KG aA (künftig: Schuldnerin zu 2) sammelten Kapital zum Erwerb, zur Verwaltung und zur Verwertung von Immobilien, Wertpapieren und Unternehmensbeteiligungen, indem sie insbesondere Kleinanleger veranlassten, mit ihnen stille Gesellschaften zu gründen. So beteiligte sich auch der Beklagte in den neunziger Jahren an den beiden Schuldnerinnen beziehungsweise ihren Rechtsvorgängerinnen.

Fundstelle(n):
FAAAE-28946

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