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BVerwG Urteil v. - 4 C 8/11

Gesetze: § 15 Abs 1 S 2 Alt 2 BauNVO, § 22 BImSchG, § 24 BImSchG, § 86 Abs 1 VwGO, § 139 Abs 3 S 4 VwGO, TA Lärm

Maßnahmen des passiven Schallschutzes als "architektonische Selbsthilfe"

Leitsatz

Das Rücksichtnahmegebot des § 15 Abs. 1 Satz 2 Alt. 2 BauNVO eröffnet im Anwendungsbereich der TA Lärm nicht die Möglichkeit, der durch einen Gewerbebetrieb verursachten Überschreitung der Außen-Immissionsrichtwerte bei einem Wohnbauvorhaben durch Anordnung von passivem Lärmschutz zu begegnen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
ZAAAE-28961

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