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BFH Beschluss v. - III B 102/12

Gesetze: GG Art. 103 Abs. 1, FGO § 76 Abs. 1, FGO § 96 Abs. 2, ZPO § 227, AO § 5

Antrag auf Verlegung des Termins bei Verhinderung des Steuerpflichtigen; Einholung eines Sachverständigengutachtens steht im Ermessen des Gerichts

Fundstelle(n):
BFH/NV 2013 S. 573 Nr. 4
SAAAE-29020

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