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BFH Urteil v. - V R 60/10

Gesetze: EStG § 62, EStG § 63, EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe a

Praktikum als Berufsausbildung beim Kindergeld

Leitsatz

1. Der Vorbereitung auf ein Berufsziel und damit der Berufsausbildung dienen alle Maßnahmen, bei denen es sich um den Erwerb von Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen handelt, die als Grundlagen für die Ausübung des angestrebten Berufs geeignet sind, und zwar unabhängig davon, ob die Ausbildungsmaßnahmen in einer Ausbildungsordnung oder Studienordnung vorgeschrieben sind oder jedenfalls dem Erwerb von Kenntnissen und Fähigkeiten dienen müssen, die für den angestrebten Beruf zwingend notwendig sind.
2. Bei einer im Inland erfolgenden Berufsausbildung, bei der es auf eine Abgrenzung zu Urlaubsaufenthalten nicht ankommt, bestehen keine festen Mindestgrenzen im Hinblick auf den zeitlichen Umfang der Ausbildungsmaßnahme, deren Unterschreiten der Annahme einer Ausbildungsmaßnahme entgegensteht (hier: Berufspraktikum).

Fundstelle(n):
BFH/NV 2013 S. 531 Nr. 4
EStB 2013 S. 93 Nr. 3
UAAAE-29028

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