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Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs bei berichtigten Rechnungen – (PannonGép Centrum)
In seinem Urteil vom ( Pannon Gép Centrum kft, UR 2010, 693) führt der EuGH aus, dass der aufgrund fehlerhafter Angaben in einer Rechnung ursprünglich zu Unrecht geltend gemachte Vorsteuerabzug erhalten bleibt, wenn die materiellrechtlichen Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug erfüllt sind und der Steuerpflichtige der Finanzbehörde vor Erlass ihrer Entscheidung eine berichtigte (ordnungsgemäße) Rechnung zugeleitet hat.
Auswirkungen des
Nach den nationalen Regelungen des § 15 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 UStG ist das Vorliegen einer ordnungsgemäßen Rechnung i. S. d. § 14 Abs. 4 UStG Grundvoraussetzung für die Gewährung des Vorsteuerabzugs. Die Ausübung des Rechts auf Vorsteuerabzug wird daher verwehrt, wenn die Rechnung einen irgendwie gearteten Formfehler enthält, weil – auch wenn die Rechnung sachlich richtig ist – die materiell-rechtlichen nationalen Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug bei einer formellfehlerhaften Rechnung nicht erfüllt sind.
Im Fall von Rechnungsberichtigungen nach § 31 Abs. 5 UStDV kann der Vorsteuerabzug gemäß A 192 Abs. 5 UStR erst zu dem Zeitpunkt in Anspruch genommen werden, in dem die Berichtigung erfolgte und diese dem Rechnungsempfänger übermittel wurde.
Der EuGH hatte bere...