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BGH Urteil v. - VIII ZR 152/12

Gesetze: § 242 BGB, § 535 Abs 1 S 2 BGB, § 536 BGB

Wohnraummiete: Voraussetzungen einer konkludenten Beschaffenheitsvereinbarung; Bestimmung des zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustands; Mietminderung wegen vorübergehender erhöhter Verkehrslärmbelästigung

Leitsatz

1. Zu den Voraussetzungen einer konkludenten Beschaffenheitsvereinbarung in Bezug auf die Mietsache (im Anschluss an , NJW 2010, 1133).

2. Fehlt es an einer Beschaffenheitsvereinbarung, bestimmt sich der zum vertragsgemäßen Gebrauch geeignete Zustand der Mietsache nach der Verkehrsanschauung unter Berücksichtigung des vereinbarten Nutzungszwecks und des Grundsatzes von Treu und Glauben.

3. Eine vorübergehende erhöhte Verkehrslärmbelastung aufgrund von Straßenbauarbeiten stellt unabhängig von ihrer zeitlichen Dauer jedenfalls dann, wenn sie sich innerhalb der in Innenstadtlagen üblichen Grenzen hält, keinen zur Minderung berechtigenden Mangel der vermieteten Wohnung dar.

Tatbestand

Fundstelle(n):
NJW 2013 S. 6 Nr. 8
NJW 2013 S. 680 Nr. 10
NWB-Eilnachricht Nr. 1/2013 S. 17
BAAAE-29176

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