Kürzung von Emissionsberechtigungen; Versteigerung von Emissionsberechtigungen; Vereinbarkeit mit der bundesstaatlichen Finanzverfassung; Vereinbarkeit mit den Grundrechten der Anlagenbetreiber
Leitsatz
1. Einnahmen des Staates aus der Versteigerung von Emissionsberechtigungen sind mit den Vorgaben der bundesstaatlichen Finanzverfassung vereinbar.
2. Die verringerte Zuteilung kostenloser Emissionsberechtigungen an die Betreiber von Energieanlagen nach Maßgabe von § 20 ZuG 2012 verletzt diese nicht in ihren Grundrechten.