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BGH Urteil v. - I ZR 54/11

Gesetze: § 2 Abs 1 Nr 1 UWG, § 3 Abs 1 UWG

Wettbewerbsverstoß einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft: Herausstellung der Zusammenarbeit mit einem einzelnen Unternehmen als unlautere geschäftliche Handlung; Prüfungspflicht des Unternehmens hinsichtlich der Verletzung des der öffentlich-rechtlichen Körperschaft auferlegten Gebots zur neutralen und objektiven Amtsführung - Solarinitiative

Leitsatz

Solarinitiative

1. Stellt eine öffentlich-rechtliche Körperschaft in amtlichen Nachrichten und Schreiben eine Zusammenarbeit mit einem einzelnen Unternehmen prominent heraus, ohne auch andere Anbieter der in Rede stehenden Waren oder Dienstleistungen zu nennen, und entnehmen die Verbraucher der Darstellung, dass es sich aus Sicht der öffentlichen Hand um ein besonders vertrauenswürdiges Unternehmen handelt, liegt ein Verstoß gegen die Pflicht zur neutralen und objektiven Amtsführung und eine unlautere geschäftliche Handlung der öffentlich-rechtlichen Körperschaft im Sinne von § 3 Abs. 1 UWG vor.

2. Unterrichten eine öffentlich-rechtliche Körperschaft und ein Unternehmen die Öffentlichkeit über eine Zusammenarbeit, trifft das Unternehmen im Regelfall keine Pflicht zu prüfen, ob die Art und Weise der Mitteilung das der öffentlich-rechtlichen Körperschaft auferlegte Gebot zur neutralen und objektiven Amtsführung verletzt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
DB 2013 S. 15 Nr. 7
GAAAE-29264

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