Verfahren bei fehlendem Einspruch des anderen Ehegatten; isolierte Aufhebung der Einspruchsentscheidung
Leitsatz
1. Soll der von nur einem der Ehegatten eingelegte Rechtsbehelf auch für den anderen - mit ihm zusammen veranlagten - Ehegatten wirken, muss im Einspruchsschreiben unmissverständlich zum Ausdruck gebracht werden, dass der Einspruch auch für den anderen Ehegatten eingelegt wird. 2. Ist eine Einspruchsentscheidung auch gegen die Ehefrau ergangen, obwohl sie keinen Einspruch eingelegt hatte, hat sie einen Anspruch auf isolierte Aufhebung der Einspruchsentscheidung, soweit diese gegen sie ergangen ist.
Fundstelle(n): BFH/NV 2013 S. 560 Nr. 4 EStB 2013 S. 91 Nr. 3 StBW 2013 S. 198 Nr. 5 QAAAE-29265