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BFH Beschluss v. - I B 72/12

Gesetze: FGO § 57, FGO § 107, FGO § 115 Abs. 1, FGO § 122 Abs.1, FGO § 145, GewO § 35 Abs. 7a

Nur tatsächlich Beteiligte zur Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde berechtigt; in der Auferlegung der Kosten liegt keine konkludente Beiladung

Fundstelle(n):
BFH/NV 2013 S. 565 Nr. 4
AAAAE-29266

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