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BFH Urteil v. - VII R 33/09

Gesetze: MinöStG § 4 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe a, MinöStV § 50 Abs. 1, EnergieStG § 27 Abs. 2 Nr. 1, EnergieStV § 60 Abs. 4 Nr. 1, EGRL 96/2003 Art. 14 Abs. 1 Buchstabe b, GG Art. 2 Abs. 1, GG Art. 20 Abs. 3

Befreiung von der Energiesteuer bzw. Mineralölsteuer für Flüge von Unternehmen, die keine Luftfahrtunternehmen sind

Leitsatz

Ein Unternehmen hat keinen Anspruch auf Entlastung von der Mineralölsteuer bzw. Energiesteuer, wenn es kein Luftverkehrsunternehmen betreibt, dessen Gegenstand die gewerbsmäßige Beförderung von Personen oder Sachen ist, und auch keine Luftfahrt-Dienstleistungen erbringt.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 2013 S. 591 Nr. 4
OAAAE-29283

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