Entzug einer zum Versand angemeldeten, aber nicht versandten Ware
aus zollamtlicher Überwachung?
Leitsatz
1. Sind die einschlägigen
Vorschriften der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates zur Festlegung des
Zollkodex der Gemeinschaften, insbesondere deren Artikel 50, dahin auszulegen,
dass eine von der Zollbehörde einer Person zur vorübergehenden Verwahrung an
einem zugelassenen Ort überlassene Ware der zollamtlichen Überwachung entzogen
wird, wenn sie zu einem externen Versandverfahren zwar angemeldet wird, jedoch
die ausgestellten Versandpapiere auf dem geplanten Transport tatsächlich nicht
begleitet und der Bestimmungszollstelle nicht gestellt wird?
2. Ist in einem solchen Fall die
Person, die als zugelassener Versender die Waren in das Versandverfahren
übergeführt hat, Zollschuldner gemäß Art. 203 Abs. 3 Anstrich 1
ZK oder gemäß Art. 203 Abs. 3 Anstrich 4 ZK?
Fundstelle(n): BB 2013 S. 405 Nr. 8 BFH/NV 2013 S. 680 Nr. 4 BFH/PR 2013 S. 172 Nr. 5 DB 2013 S. 6 Nr. 7 DStR 2013 S. 8 Nr. 7 DStRE 2013 S. 432 Nr. 7 HFR 2013 S. 350 Nr. 4 NWB-Eilnachricht Nr. 8/2013 S. 492 StB 2013 S. 60 Nr. 3 StBW 2013 S. 196 Nr. 5 NAAAE-29292