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BGH Urteil v. - VIII ZR 23/12

Der Kläger verlangt von der Beklagten, einem regionalen Gasversorgungsunternehmen, welches den Kläger leitungsgebunden mit Erdgas versorgte, die Rückzahlung eines Betrages in Höhe von 4.230,10 € nebst Zinsen und vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten aufgrund unwirksamer Gaspreisanpassungen im Zeitraum vom 14. Oktober 2006 bis zum 31. Oktober 2009.

Fundstelle(n):
EAAAE-29765

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