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BGH Urteil v. - VIII ZR 24/12

Der Kläger verlangt von der Beklagten, einem regionalen Gasversorgungsunternehmen, welches den Kläger leitungsgebunden mit Erdgas versorgte, die Rückzahlung eines Betrages in Höhe von 2.627,39 € nebst Zinsen und vorgerichtlichen Anwaltskosten aufgrund unwirksamer Gaspreisanpassungen im Zeitraum vom 1. Januar 2007 bis zum 3. April 2010.

Fundstelle(n):
OAAAE-29766

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