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BGH Urteil v. - VIII ZR 99/12

Die Klägerin verlangt von der Beklagten, einem regionalen Gasversorgungsunternehmen, welches die Klägerin leitungsgebunden mit Erdgas versorgte, die Rückzahlung eines Betrages in Höhe von 4.582,61 € nebst Zinsen aufgrund unwirksamer Gaspreisanpassungen im Zeitraum vom 29. April 2004 bis zum 31. März 2009.

Fundstelle(n):
HAAAE-29777

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