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BSG Urteil v. - B 4 KG 2/11 R

Gesetze: § 6a Abs 1 BKGG 1996, § 18 BKGG 1996, § 32 Abs 1 SGB 10, § 17 Abs 1 Nr 1 SGB 1, § 42 SGB 1, § 328 SGB 3

Kinderzuschlag - Bewilligung vor Abschluss aller Ermittlungen zum berücksichtigungsfähigen Einkommen - Vorbehalt der Rückforderung - Zulässigkeit der Vorwegzahlung auf Grundlage einer Nebenbestimmung

Leitsatz

Die Familienkasse ist jedenfalls derzeit noch berechtigt, auf der Grundlage einer Nebenbestimmung die Vorwegzahlung eines Kinderzuschlags vor Abschluss aller Ermittlungen zum berücksichtigungsfähigen Einkommen des Leistungsberechtigten zu verfügen.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2012:021112UB4KG211R0

Fundstelle(n):
RAAAE-29791

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