Gesetze: § 22 Abs 1 S 1 SGB 2, § 22 Abs 1 S 2 SGB 2 vom , § 22 Abs 1 S 2 SGB 2 vom , § 10 WoFG, § 22b Abs 3 SGB 2 vom , § 8 Abs 1 WoGG 2, § 12 Abs 1 WoGG, § 103 SGG
Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Zweipersonenhaushalt in Niedersachsen - keine pauschale Erhöhung der Wohnflächengrenze für Alleinerziehende nach wohnraumförderungsrechtlichen Sonderregelungen - Zumutbarkeit der Kostensenkung - Untersuchungsmaxime - Festlegung des räumlichen Vergleichsbereichs - Anwendung der Wohngeldtabelle - Höhe des Sicherheitszuschlags
Tatbestand
Streitig ist die Übernahme der Aufwendungen für Unterkunft und Heizung der Kläger durch den Beklagten im Zeitraum vom 1.1. bis 30.4.2006 in tatsächlich entstandener Höhe.