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LSG Bayern Urteil v. - L 16 AS 1049/11

Zwischen den Parteien ist streitig, ob der Beklagte Zahlungen, die dem Kläger als Aufwandsentschädigung für die Teilnahme an einer Medikamentenstudie zugeflossen sind, als Einkommen anrechnen und die bereits bewilligten Leistungen teilweise aufheben und zurückfordern durfte.

Fundstelle(n):
HAAAE-29913

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