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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 18 AS 1067/12

Der seit 1. August 2001 von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreite (vgl Bescheid der AOK Niedersachsen vom 5. Oktober 2001) Kläger begehrt höhere Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) unter Berücksichtigung der tatsächlichen Beiträge für seine private Kranken- und Pflegepflichtversicherung (KV/PV) im Zeitraum vom 5. November 2008 bis 31. Dezember 2008.

Fundstelle(n):
QAAAE-29962

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