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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 29 AL 337/09

Der Kläger begehrt von der Beklagten die Erstattung der Kosten für eine Tiefgarage und den behindertengerechten Umbau der Außen- und Innenanlagen seines am J in P befindlichen Hauses sowie der Umzugskosten in dieses Haus in Höhe von insgesamt 75.572,44 Euro.

Fundstelle(n):
TAAAE-30005

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