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LSG Hamburg Urteil v. - L 4 AS 110/09

Der Kläger begehrt für verschiedene Zeiträume laufende Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts als Zuschuss anstelle der bewilligten und geleisteten Darlehen. Hinsichtlich Februar 2006 ist überdies streitig, ob überhaupt ein Anspruch besteht.

Fundstelle(n):
AAAAE-30033

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