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LSG Hamburg Urteil v. - L 2 R 16/10

Der Streit der Beteiligten betrifft die Frage, ob die Klägerin verpflichtet ist, Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Pflege und Arbeitslosenversicherung wegen Zahlungen abzuführen, die Rechtsreferendare und Rechtsreferendarinnen (im Folgenden: Referendare) neben der von der Klägerin gezahlten Unterhaltsbeihilfe von der Ausbildungsstelle erhielten, der sie zugewiesen waren.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
RAAAE-30049

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