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LSG Hessen Urteil v. - L 4 KA 17/12

Die Beteiligten streiten über einen Arzneikostenregress wegen der Verordnung empfängnisverhütender Mittel in den Quartalen I und II/08 in Höhe von 1.025,33 EUR netto.

Fundstelle(n):
HAAAE-30061

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