Steuerfreistellung der Kindererziehungsleistungen der sog. Trümmerfrauen verfassungsmäßig
Leitsatz
1. Mit der Aufnahme der Leistungen für Kindererziehung gemäß §§ 294 ff. SGB VI in den Katalog der steuerfreien Einnahmen des § 3 EStG durch das StSenkErwG 1988 vom wollte der Gesetzgeber die außerordentlichen Belastungen der Mütter der Jahrgänge vor 1921 durch die Kindererziehung in besonders schwierigen Zeiten anerkennen. 2. In der Steuerfreistellung der Kindererziehungsleistung, die gemäß § 3 Nr. 67 EStG den vor dem geborenen Müttern gewährt wird, liegt keine verfassungsrechtlich zu beanstandende Ungleichbehandlung i.S. des Art. 3 GG gegenüber den Müttern, die nach 1920 geboren wurden und bei denen die Erziehungszeiten gemäß §§ 55 f. SGB VI bei der Berechnung der Höhe ihrer Rente zu berücksichtigen waren.
Fundstelle(n): BFH/NV 2013 S. 536 Nr. 4 NWB-Eilnachricht Nr. 10/2013 S. 656 XAAAE-30128