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BFH Beschluss v. - X B 48/11

Gesetze: EStG § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a, EStG § 32 Abs. 6, EStG § 32a, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 6, GG Art. 20 Abs. 3, GG Art. 14, ZPO § 850c

Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag für den Veranlagungszeitraum 2006 verfassungsgemäß; keine Unterscheidung zwischen Erwerbsminderungsrenten und anderen Sozialversicherungsrenten in Bezug auf die nachgelagerte Besteuerung

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


Fundstelle(n):
BFH/NV 2013 S. 532 Nr. 4
EAAAE-30130

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