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EuGH Urteil v. - C-90/02

Gesetze: RL 77/388/EWG Art. 21 Nr. 1UStG § 13bUStG § 15 Abs. 1 Nr. 4 UStDV § 55

Vorsteuerabzug beim Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger

Leitsatz

Ein Steuerpflichtiger, der nach Art. 21 Nr. 1 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rats vom zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage i. d. F. der Richtlinien 91/680/EWG des Rats vom zur Ergänzung des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems und zur Änderung der Richtlinie 77/388 im Hinblick auf die Beseitigung der Steuergrenzen und 92/111/EWG des Rats vom 14. 12. 1992 zur Änderung der Richtlinie 77/388 und zur Einführung von Vereinfachungsmaßnahmen im Bereich der Mehrwertsteuer als Empfänger einer Dienstleistung die darauf entfallende Mehrwertsteuer schuldet, braucht für die Ausübung seines Vorsteuerabzugsrechts keine nach Art. 22 Abs. 3 der Sechsten Richtlinie ausgestellte Rechnung zu besitzen.

Fundstelle(n):
UAAAE-30155

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